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Angefragter Suchbegriff: Schaden durch Fremde
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Werden Schäden von ganz Fremden angerichtet, dann spielt das Mietrecht kaum eine Rolle. Es handelt sich dann, weil sich das außerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter abspielt von einer Schadensverursachung durch sogenannte Dritte. Fremde
Wird ein Mangel, ein Schaden an der Wohnung durch fremde Personen verursacht, sogenannte Dritte, dann muss grundsätzlich der Vermieter diesen Mangel beseitigen. Schaden durch Dritte - Vermieter muss für Reparatur des Schadens an der
Ist an der Wohnungstür oder dem Fenster durch einen Einbruch ein Schaden entstanden, dann ist der Vermieter für die Reparatur zuständig. Instandhaltungspflicht des Vermieters - Reparaturen nach Einbruch Es gilt: Der Vermieter muss die
Kommt es durch einen Polizeieinsatz oder durch den Einsatz der Feuerwehr zu einer Beschädigung der Wohnungstür, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Tür instand zu setzen und auch die Kosten zu tragen. Aufgebrochene
Ist ein Schaden an der Mietwohnung oder gemieteten Räumen entstanden, dann ist immer zu klären, ob Mieter für die Beschädigung der Wohnung verantwortlich sind, Schadenersatz leisten müssen.  Schadensursache - durch wen oder was wurde der
Geht es um Forderungen, vielleicht Schadenersatz auf Grund eines Schadens: manche grundsätzliche Rechtsfragen stellen sich unterschiedlich dar. Es kommt darauf an ob wegen angeblich von Ihnen verursachten Schäden Forderungen gegen Sie erhoben
Wird durch den Mieter selbst - oder Haushaltsangehörige oder auch Besucher - ein Mangel, ein Schaden an der Wohnung verursacht, muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Die Kosten muss der Vermieter aber vielleicht nicht tragen. In
Eine private Haftpflichtversicherung soll dafür sorgen, dass Schäden, die Sie oder Ihre Familienangehörigen verursachen, nicht von Ihnen selbst getragen werden müssen. Als Wohnungsmieter kann es vorkommen, dass Sie durch Unachtsamkeit einen Schaden am
Ohne die Erlaubnis des Mieters kann niemand die Wohnung besichtigen, denn Mieter haben das Hausrecht in ihrer Wohnung. Mieter können verpflichtet sein, Wohnungsbesichtigungen für den Vermieter, Interessenten und den Makler zu erlauben, aber
Steht ein grundsätzliches Verbot zur Haltung von Katzen in einer Mietwohnung im Mietvertrag, so ist dieses Verbot nicht möglich, eine solche Regelung ist unwirksam. Katzenhaltung in der Mietwohnung ist eine übliche Nutzung, gehört zum